FAQ
Fragen zu Pflegedienst Benningsfeld
Pflegedienst Benningsfeld steht für hohe Qualität, Flexibilität und Zuverlässigkeit in der häuslichen Pflege. Unser Leitmotiv ist es individuelle Versorgung für Pflegebedürftige im eigenen zu Hause zu gestalten. Wir versuchen unseren Patienten und deren Angehörigen das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln, um ein selbstbestimmtes und aktives Leben zuhause führen zu können.
Warum ist der Pflegedienst Benningsfeld die richtige Wahl?
Beim Pflegedienst Benningsfeld stehen Ihre persönlichen Wünsche und Ihr Alltag im Mittelpunkt. Dank unserer langjährigen Erfahrung entwickeln wir individuelle Pflegekonzepte, die genau zu Ihnen passen. So unterstützen wir Sie dabei, in Ihrer vertrauten Umgebung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Wie gestalten wir unsere Einsätze?
In der ambulanten Pflege sehen wir uns als Besucher bei unseren Patienten und Patientinnen. Deshalb planen wir jeden Einsatz, so wie es Ihr Alltag und Ihre Wünsche vorgeben. Ob ein Besuch pro Woche oder mehrere Termine an einem Tag, wir gestalten die Pflege flexibel. So müssen unsere Patienten Ihren Alltag nicht auf den Kopf stellen.
Wie häufig findet die häusliche Pflege statt?
Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Unsere ambulante Pflege findet täglich zwischen 06:00 und 22:00 Uhr statt. Zusätzlich steht Ihnen rund um die Uhr ein Notruf-Bereitschaftsdienst zur Verfügung. So stellen wir sicher, dass Sie oder Ihre Angehörigen jederzeit die Unterstützung erhalten, die im jeweiligen Moment gebraucht wird.
Ist ein Umzug in ein Pflegeheim wirklich notwendig?
Nein, ein Umzug ist in der Regel nicht notwendig. Solange die Pflege zuhause möglich ist und die pflegebedürftige Person sich wohlfühlt, muss keine Umzug erfolgen. Unsere Patienten versorgen wir gerne im gewohnten Umfeld. So ermöglichen wir jedem professionelle Pflege in der vertrauten Wohnung.
Wer sind wir und wie erreichen Sie uns?
Wir sind rund um die Uhr erreichbar. Rufen Sie uns gerne unter der 089 246086 46 oder schreiben uns eine Mail an info@pflegedienst-benningsfeld.de. Unser Pflegeteam aus ausgebildeten Kranken- und Altenpfleger wird sich, um Ihr Anliegen kümmern.
Wie werden die Pflegeleistungen finanziert?
Dank der Kassenzulassung können wir alle erbrachten Leistungen direkt mit jeder Krankenkasse abrechnen.
Wie funktioniert die Abrechnung der Behandlungspflege?
Benötigt ein Patient medizinische Unterstützung stellt der Hausarzt eine Verordnung aus. Darunter fallen Blutzuckerkontrollen, die Gabe von Medikamenten, Insulininjektionen und viele weitere Leistungen. Die Verordnung wird dann von der Krankenkasse geprüft und genehmigt. Die Leistungen rechnen wir dann direkt mit der Krankenkasse ab.
Wie erfolgt die Abrechnung der Grundpflege?
Die Grundpflege umfasst Hilfen im Alltag, die pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, weiterhin selbstständig und aktiv in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen legen wir individuell passende Leistungen fest. Diese werden dann in einem Pflegevertrag festgehalten beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder im Haushalt. Der Vertrag kann jederzeit an neue Bedürfnisse angepasst werden. Abhängig vom Pflegegrad können die vereinbarten Leistungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Welche Zusatzleistungen können privat gebucht werden?
Werden bestimmte Leistungen nicht von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen – oder besteht Wunsch nach zusätzlicher Unterstützung über den bewilligten Umfang hinaus – können diese Leistungen ganz einfach privat hinzugebucht werden. Dazu zählen zum Beispiel betreuende Angebote wie gemeinsame Spaziergänge oder zusätzliche Zeit zur Begleitung im Alltag. Pflegedienst Benningsfeld erstellt dafür eine transparente monatliche Abrechnung über alle privat in Anspruch genommenen Leistungen.
Wie läuft der Antrag auf einen Pflegegrad ab?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegebegutachtung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags erfolgt ein Hausbesuch durch einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der Medizinische Dienst (MDK), bei privat Versicherten ein Gutachter von MEDICPROOF. Auf Grundlage dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. In der Regel muss der Bescheid – ob Bewilligung oder Ablehnung – innerhalb von 25 Arbeitstagen vorliegen.
Wie bereitet man sich am besten auf den Termin vor?
Zur Vorbereitung für die Begutachtung empfehlen wir den Arztbrief und/oder das Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus, sowie eine Auflistung aller benötigten Medikamente und der medizinischen Hilfsmittel für die Prüfung vorzubereiten. Falls es ärztliche Diagnosen, Berichte zu therapeutischen Maßnahmen und/oder eine Dokumentation eines Pflegedienstes gibt, sollten diese ebenfalls bereitgehalten werden. Zur Prüfung sollten die pflegenden Angehörigen und der Pflegedienst vor Ort in der häuslichen Umgebung sein, um Erfahrungen über die Pflege und Hindernisse des Patienten zu erläutern. Die betroffene Person und Angehörigen sollten sich, über die realistische Situation im Klaren sein, so dass nicht aus falschem Stolz die Selbstständigkeit des Patienten besser darstellt, wird als diese im normalen Alltag ist.
Wie läuft eine Pflegebegutachtung ab?
Der Gutachter gewinnt sein Bild über den Pflegebedarf, indem er mit dem Pflegebedürftigen, den Angehörigen und gegebenenfalls dem Pflegedienst spricht und alle relevanten medizinischen sowie pflegerischen Unterlagen einbezieht. Anhand eines strukturierten Fragenkatalogs bewertet er die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen und leitet seine Einschätzung anschließend mit einer Empfehlung an die Pflegekasse weiter. Die Entscheidung über den tatsächlichen Pflegegrad trifft jedoch ausschließlich die Versicherung. Die Begutachtung selbst dauert in der Regel etwa eine Stunde.
Wann und wo wird die Begutachtung durchgeführt?
Die Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung des Patienten statt, um ein realistisches Bild der Situation aufzeigen zu können.
Was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert?
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand einer pflegebedürftigen Person, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Danach läuft derselbe Begutachtungsprozess ab wie bei der erstmaligen Feststellung des Pflegegrades.
Haben Sie Fragen?
Hier geht es zu unseren FAQ.
Wir sind gerne für Sie da! Rufen Sie uns an unter 089 246086 46 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@pflegedienst-benningsfeld.de.
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Montag – Sonntag
6:00 Uhr und 22:00 Uhr
Natürlich stehen wir im Notfall für Klienten und Angehörige 24 Stunden mit unserer Rufbereitschaft zur Verfügung!